Vereinigung zur Unterstützung Familienangehöriger auf See gebliebener Seeleute und Fischer und zur Pflege maritimer Traditionen e.V.

Auf Grund seiner idealen Lage, direkt an der Ostsee, ist die Stadt Sassnitz auf Rügen wie geschaffen für den Fischfang und die Seefahrt. Dies hat in Sassnitz lange Tradition. Leider kommt es auch zu Schiffsunglücken und seit Beginn der Fischerei und Seefahrt haben viele Menschen bei der Ausübung ihrer Arbeit ihr Leben gelassen.

Der Verlust eines Angehörigen ist für jeden ein schwerer Schlag und nicht selten kommt man über diesen Verlust nicht hinweg. Viele unserer Mitglieder teilen dieses Leid und auf Grund dessen wurde der Verein „18. März“ ins Leben gerufen.
Unter dem Banner unseres Vereines wollen wir den Familien und Angehörigen der auf See gebliebenen Fischer und Seeleute helfen und das Lebenswerk der Verunglückten würdigen.

Unser Verein

Gedenkstein für die auf See gebliebenen Fischer 18. März e.V.

Gedenktag

Ist der 18. März.

Er wird jährlich am Gedenkstein für die auf See gebliebenen Seeleute an der Sassnitzer Promenade begangen. Es werden Blumen und Kränze niedergelegt und anschließend wird bei einem Beisammensein den Fischern und Seeleuten gedacht.

Veranstaltungen

Ausfahrt auf der Ostsee

Neben dem Gedenktag findet einmal jährlich eine Ausfahrt zur Seebestatungsstätte vor der Kreideküste statt. Es werden Blumen „niedergelegt“ und den auf See gebliebenen Seeleuten und Fischern gedacht. Dies findet meist Mitte September statt.

Spendenkonto

Pommersche Volksbank

IBAN 14 1309 1054 0016 0069 81

Mitgliedschaft

Ordentliches Mitglied
Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und im Besitz der Bürgerlichen Ehrenrechte ist.Förderndes Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden die den Vereinszweck unterstützt.
Über das schriftlich einzureichende Beitrittsgesuch entscheidet der Vorstand.
Gegen eine ablehnende Entscheidung kann innerhalb eines Monats ab Zugang der schriftlichen Ablehnung Berufung zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung eingelegt werden.
§ 3 Mitgliedschaft unserer Vereinssatzung

Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30,- Euro. Er ist am 1. April eines Jahres zur Zahlung fällig. Über eine Ermäßigung entscheidet der Vorstand im Einzelfall.Ein Mitglied, das länger als sechs Monate mit seinem Jahresbeitrag im Rückstand ist, wird schriftlich an die fällige Zahlung erinnert. Wird auch dann keine Zahlung geleistet, so ist das Mitglied am 1. April des folgenden Jahres aus der Mitgliederliste zu streichen. § 5 Abs. II der Satzung findet entsprechend Anwendung.
§ 4 Mitgliedsbeitrag; Streichung aus der Mitgliederliste unserer Vereinssatzung

Kontakt

Per Post:

Verein 18. März
Jürgen Stange
Hermann- Berbert- Str. 4
18546 Sassnitz

Telefonischer Kontakt:

Frau B. Schneider
03831 290907

E-Mail:

post@18-maerz.de