Auf Grund seiner idealen Lage, direkt an der Ostsee, ist die Stadt Sassnitz auf Rügen wie geschaffen für den Fischfang und die Seefahrt. Dies hat in Sassnitz lange Tradition. Leider kommt es auch zu Schiffsunglücken und seit Beginn der Fischerei und Seefahrt haben viele Menschen bei der Ausübung ihrer Arbeit ihr Leben gelassen.
Vereinigung zur Unterstützung Familienangehöriger auf See gebliebener Seeleute und Fischer und zur Pflege maritimer Traditionen e.V.
Der Verlust eines Angehörigen ist für jeden ein schwerer Schlag und nicht selten kommt man über diesen Verlust nicht hinweg. Viele unserer Mitglieder teilen dieses Leid und auf Grund dessen wurde der Verein „18. März“ ins Leben gerufen.
Unter dem Banner unseres Vereines wollen wir den Familien und Angehörigen der auf See gebliebenen Fischer und Seeleute helfen und das Lebenswerk der Verunglückten würdigen.
20 Jahre Verein 18. März
Am 12.03.2003 wurde der Verein von 7 Mitgliedern in Sassnitz gegründet.
Der Verein wurde damals gegründet, um die Erinnerungen an das Unglück der „Beluga“ wachzuhalten und den Fischern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.
Einen sehr großen Anteil haben Lutz Riemann und Michael Schmidt, die auch die Initiatoren für die Vereinsgründung waren. Sie haben viel Zeit investiert, um Hintergründe und Ursachen des Unglücks aufzudecken. Dazu haben sie eigene Gutachten bei renommierten Instituten/ angesehenen Fachleuten in Auftrag gegeben und damit offizielle Gutachten glaubhaft und überzeugend widerlegt.
Leider haben wir es bis heute nicht geschafft, eine offizielle Anerkennung des Unfalls in Verbindung mit dem NATO- Manöver und der Bundesmarine zu bekommen.
Im Vereinsnamen steht bewusst auch etwas vom Erhalten und Pflegen maritimer Traditionen.
Wir haben unsere Aufmerksamkeit u.a. auf den Gedenkstein für die auf See gebliebenen Hochseefischer an der Sassnitzer Promenade gerichtet. Im Rahmen unserer Möglichkeiten und mittels Spenden haben wir die Farbe vom Schriftzug erneuert und die Abdeckung um das Fundament.
Am 17.09.2011 wurde dank umfangreicher Recherche unseres Vereinsmitgliedes W. Henckel und dank der Unterstützung der Stadt die Tafel mit den Namen der auf See gebliebenen Sassnitzer Fischer ab 1950 eingeweiht.
2022 wurde die Informationstafel zum Gedenkstein eingeweiht, woran der Stadtarchivar Herr Biederstädt einen sehr großen Anteil hat.
Inzwischen sind wir 22 Mitglieder.
Die Gedenkveranstaltung zum 18. März und eine Kutterfahrt im Herbst zum ehrenden Gedenken an alle Fischer sind mittlerweile Tradition.
Die Gedenkfeier am 18.03. zur Erinnerung an den Untergang des Fischkutters "Beluga" mit den Besatzungsmitgliedern Frank Schneider und Hartmut Gleixner und dem Lehrling Martin Senfft fand wieder unter großer Beteiligung statt. Nach kurzer Ansprache wurden Blumen niedergelegt oder Gestecke/ Schalen abgestellt.
Schicksalstag 18. März - Untergang der „Beluga“:
Rügener Verein hält Erinnerung an tote Fischer wach
Unser Verein
Gedenktag
Ist der 18. März.
Er wird jährlich am Gedenkstein für die auf See gebliebenen Seeleute an der Sassnitzer Promenade begangen. Es werden Blumen und Kränze niedergelegt und anschließend wird bei einem Beisammensein den Fischern und Seeleuten gedacht.
Veranstaltungen
Ausfahrt auf der Ostsee
Neben dem Gedenktag findet einmal jährlich eine Ausfahrt zur Seebestatungsstätte vor der Kreideküste statt. Es werden Blumen „niedergelegt“ und den auf See gebliebenen Seeleuten und Fischern gedacht. Dies findet meist Mitte September statt.
Spendenkonto
Pommersche Volksbank
IBAN 14 1309 1054 0016 0069 81
Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied
Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und im Besitz der Bürgerlichen Ehrenrechte ist.Förderndes Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden die den Vereinszweck unterstützt.
Über das schriftlich einzureichende Beitrittsgesuch entscheidet der Vorstand.
Gegen eine ablehnende Entscheidung kann innerhalb eines Monats ab Zugang der schriftlichen Ablehnung Berufung zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung eingelegt werden.
§ 3 Mitgliedschaft unserer Vereinssatzung
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 30,- Euro. Er ist am 1. April eines Jahres zur Zahlung fällig. Über eine Ermäßigung entscheidet der Vorstand im Einzelfall.Ein Mitglied, das länger als sechs Monate mit seinem Jahresbeitrag im Rückstand ist, wird schriftlich an die fällige Zahlung erinnert. Wird auch dann keine Zahlung geleistet, so ist das Mitglied am 1. April des folgenden Jahres aus der Mitgliederliste zu streichen. § 5 Abs. II der Satzung findet entsprechend Anwendung.
§ 4 Mitgliedsbeitrag; Streichung aus der Mitgliederliste unserer Vereinssatzung
Kontakt
Per Post:
Verein 18. März
Jürgen Stange
Hermann- Berbert- Str. 4
18546 Sassnitz